Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://toermer.com.
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung orientiert sich an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV), soweit diese auf das vorliegende Angebot anwendbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach aktueller interner Einschätzung teilweise vereinbar mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Methode der Bewertung
Die Bewertung erfolgte durch eine interne Selbstbewertung auf Basis technischer Prüfungen zentraler Seitenvorlagen, Navigations- und Formularfunktionen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Verbesserung der Seitenstruktur und der Landmarken-Semantik.
- Überarbeitung der Navigationssemantik und der Tastatur-Fokusführung.
- Optimierung des Kontaktformulars mit serverseitiger Validierung, feldbezogenen Fehlerrückmeldungen und Fokussteuerung bei Fehlern.
- Ergänzung technischer Hinweise für unterstützende Technologien (unter anderem ARIA-Live-Ausgaben bei Formularrückmeldungen).
Bekannte Einschränkungen
In einzelnen Bereichen können weiterhin Barrieren auftreten, insbesondere bei dynamischen Inhalten, die redaktionell gepflegt werden. Dazu zählen je nach Inhalt unter anderem semantische Feinstrukturen und die Qualität einzelner Alternativtexte.
Geplante weitere Verbesserungen
Die technische und redaktionelle Prüfung dynamischer Inhalte wird fortlaufend fortgesetzt. Festgestellte Barrieren werden schrittweise priorisiert und behoben.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.02.2026 erstellt und zuletzt am 27.02.2026 aktualisiert.
Rückmeldung und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Törmer Holding GmbH
Motzstraße 2, 39108 Magdeburg
E-Mail: office@toermer.com
Telefon: +49 391 73628900
Marktüberwachung und Durchsetzung
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit wenden.